Papier- und Kartonverwertung
Papiersammlung
Papier ist zum grössten Teil wiederverwertbar. Der Recyclingprozess braucht erheblich weniger Energie, als die Produktion von neuem Papier. Da das Papier vom Karton getrennt verarbeitet wird, muss es auch separat gesammelt werden.
Folgende Sammelwaren dürfen im Altpapier mitgegeben werden:
Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte ohne Beschichtung, Kataloge, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Telefonbücher
Nicht in die Seperatsammlung, sondern in den Kehricht gehören:
Kohlepapier, Hygienepapier, Papierservietten, Haushaltpapier und Windeln
Bitte beachten Sie, dass das gesammelte Papier weder in Kartonschachteln noch in Papiertragtaschen abgegeben werden darf.
Folgende Sammelwaren dürfen im Karton mitgegeben werden
Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons etc.
Verschmutzter oder mit Kunststoff beschichteter Karton (z. B. Tetrapackungen) ist separat zu entsorgen.


